Keine doppelte Mieterhöhung wegen Wärmedämmung; §§ 557, 559 BGB
Hat der Vermieter nach einer Modernisierung
(Wäremisolierung) die Miete bereits gem. § 559 BGB erhöht, kann im
Rahmen einer Mieterhöhung gem. §§ 557, 558 BGB die Miete mit dieser
Begründung nicht noch einmal erhöht werden.
Sieht der Mietspiegel einen Zuschlag wegen aufgelockerter Bauweise bei
zweigeschossiger Bebauung vor, ist es für einen Mietzuschlag
unschädlich, dass eine zweigeschossige Bebauung zusätzlich Dachgeschoss
vorliegt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.